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Schutz der Privatsphäre - eine Entwicklung

Mit 2 Kommentaren

RFID, Bundestrojaner ("Computerwanze"), Vorratsdatenspeicherung, steuerliche Identifikationsnummer ... die Liste der neu aufgetauchten Begriffe, bei denen man die datenschutzrechtlichen Auswirkungen genauer untersuchen sollte, ist in den letzten Monaten deutlich länger geworden. Über jedes einzelne Thema wurden viele kontroverse Diskussionen geführt. Auf der einen Seite sitzt die Politik und erhebt Anspruch auf die jeweiligen Teile zur Durchsetzung ihrer Interessen, auf der anderen Seite sitzen die Bürger dieses Landes und fühlen sich in ihren Grundrechten und ihrer Privatsphäre eingeschränkt.

Der Schutz der Privatsphäre ist ein verfassungsrechtlich gesichertes Grundrecht - ich kann und darf denken, was ich möchte. Ohne Ausnahme, ohne Einschränkung. Und der Staat hat auch keine Möglichkeit, meinem Hirn Inhalte zu entlocken, die ich nicht preisgeben möchte. Ich darf gehen, wohin ich möchte. Natürlich sind bestimmte Bereiche tabu, besonders solche, die wiederum die Rechte anderer Mitbürger eingrenzen, aber ich darf reisen, mich bewegen. Soweit die Theorie.

In der Praxis sieht das natürlich bisweilen anders aus. Ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht kann mit anderen Grundrechten konkurrieren, besonders dann, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Wie kontrovers diese Rechte aufeinanderprallen, konnte man beispielsweise in Entführungsfällen nachvollziehen, wo dem Täter Folter angedroht bzw. angetan wurde, um den Aufenthaltsort von entführten Personen (noch rechtzeitig) zu entlocken. Einerseits ist das Argument, dem Schutz von Leib und Leben des Opfers höchste Aufmerksamkeit zu gewähren, nachvollziehbar, andererseits darf sich ein Staat bzw. seine Mitarbeiter in keinem Fall zu Folter hinreissen lassen, weil der Staatsdiener an dieser Stelle selbst die Schwelle überschreitet. Wenn hier überhaupt irgendwo Handlungsspielraum bestünde, so wäre es Sache der ordentlichen Gerichte, hierüber zu entscheiden. Genauso stellt sich die Zweifelsfrage, ob man eine ganze Nation quasi unter Generalverdacht stellen darf (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung) und sich bei Terrorgefahr erst im Nachhinein die Legitimation für die Überwachung einzelner Personen einholt. Zumal es in Deutschland schon lange keinen erfolgreichen Terroranschlag mehr gegeben hat. Von Seiten des Staatsorgane wird zwar eine starke latente Bedrohung aufrechterhalten, die ich aber persönlich nur bedingt nachvollziehen kann. Den Terroristen von Oberschlehdorn, den Kofferbombern und diversen anderen Kleinstterroristen beispielsweise ist man auch ohne Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner auf die Spur gekommen - im Falle der erstgenannten soll der Gruppe darüber hinaus bereits frühzeitig bekannt gewesen sein, dass sie überwacht wurden.

Im Falle des Bundestrojaners wird immer wieder gerne angeführt, dass dieses Mittel vornehmlich der Terrorabwehr dienen soll. Dabei geht es allerdings seitens des BKA nicht nur um die Aufklärung solcher Fälle, sondern auch um präventive Maßnahmen. Wie schnell man in den Dunstkreis der Ermittler geraten kann, dürften erst kürzlich tausende Internet-Surfer gespürt haben, die kurzfristig zum Kreis der Verdächtigen im jüngsten Kinderpornoskanal gehört haben. So hieß es nach der Operation "Himmel" zunächst, man sei einem Kinderpornoring mit 12.000 Beteiligten auf der Spur, um dann später - nach einer ganzen Serie von Pannen - zugeben zu müssen, das die meisten davon wohl eher zufällig ins Visier der Ermittler geraten seien. Besonders kritisch ist diese Entwicklung des Bundestrojaners bei Angehörigen der freien Berufen wie Journalisten und Anwälte, die über ihre eigenen Interesse hinaus auch noch die ihrer Kontakte und Informanten schützen. Es wird technisch nicht möglich sein, dem Trojaner beizubringen, welche gefundenen Informationen solche des zu Überwachenden sind und welche die von Mandanten. Oder anders herum gefragt: Werden möglicherweise auch Anwälte von Journalisten überwacht, mit denen ein Terrorverdächtiger Kontakt hat, weil man dort entsprechende Informationen vermutet, die die Beweislast erhöhen können? Die derzeitigen Entscheidungsträger können offenbar nicht nachvollziehen, dass für eine bestimmte Generation von Bürgern der Computer wie ein Tagebuch ist, quasi eine Verlängerung ihrer Gedanken. Ein Gerät, dem man, anders als z.B. Telefonen, langfristig verschiedenste Informationen anvertraut. Wie sollen Politiker, die sich ihr Internet morgens ausdrucken lassen, über diese Bereiche des Lebens sinnvoll entscheiden können?

Natürlich gibt es auch eine ganze Menge möglicher Beispiele, in denen die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zum Erfolg führen kann, aber mit gleicher Begründung könnte man hergehen und anfangen, ganze Bevölkerungsteile zu inhaftieren, um präventiv Straftaten zu verhindern.

Oder die steuerliche Identifikationsnummer, die besser als jedes andere mir bekannte Mittel dazu geeignet ist, ein verfassungswidriges allgemeines Personenkennzeichen herzustellen - gültig von der Geburt an bis zum Tode. Die Frage bei elektronischer Speicherung ist mehr denn je: was passiert, wenn die Daten nicht nur den zuständigen Behörden, sondern auch unbefugten Dritten aus Regierung oder Wirtschaft in die Hände fallen.

Die Frage ist: Wo zieht man die Grenze. Meines Erachtens war die Grenze gut, so wie sie vor einigen Jahren war. Stattdessen wurden unter anderem unter dem Deckmantel der Terrorabwehr weitere privatsphäreneinschränkende Gesetze erlassen.

Fazit: Ich sehe die derzeitige Entwicklung über alle Bereiche des täglichen Lebens in hohem Maße kritisch. Meine Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird Stück für Stück eingeschränkt, mit vielfältigen Begründungen. Eines der Hauptprobleme ist die unterschwellige Gewöhnung an diesen Umstand. Der Innenminister strebt in vielen Punkten nach Grundrechtseinschränkungen, bekommt dank Widerspruch in der Öffentlichkeit und Druck im Parlament aber nur die Hälfte und am Ende ist man froh, das Schlimmste gerade noch abgewendet zu haben und nimmt die gegebene Grundrechtseinschränkung dankend in Kauf. Mein Recht auf Selbstbestimmung wird aber trotzdem eingeschränkt und unterm Strich verkümmert eine der Basissäulen des Grundgesetzes.

Deutschland ist beim Schutz der Privatsphäre von Platz 1 auf Platz 6 abgerutscht (vgl. den Bericht von PrivacyInternational). In 2006 war Deutschland bei den europäischen Staaten zwar noch auf Platz eins, ist jetzt aber auf Platz 6 abgerutscht; einen solchen Verlust der Privatsphäre in nur einem Jahr umzusetzen, hat schon was.

Ich kann jedem nur raten, sich genauer über die bestehenden Problematiken zu informieren und sich dann selbst ein Bild davon zu machen, auf welchen Teil der eigenen Privatsphäre man verzichten möchte. Eines ist gewiß ... den Teil meiner Privatsphäre, den ich einmal verloren habe, bekomme ich in diesem Staatsgebilde nicht wieder zurück.

Gute Anlaufstellen für die jeweiligen Probleme sind unter anderem:

CCC - der Chaos Computer Club für Fragen rund um RFID und den Bundestrojaner
AK VDS - Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!

Gute und leicht verständliche Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer hält der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg in seinem Tätigkeitsbericht 2007 bereit. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hat darüber hinaus einen recht ausführlichen Tätigkeitsbericht 2005/2006(PDF, ca. 4.1MB) ins Netz gestellt.

Geschrieben von Steve`

02.01.2008 um 15:32:15

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2 Kommentare zu Schutz der Privatsphäre - eine Entwicklung

  1. Volle Zustimmung. Btw, du meinst sicher "informationelle Selbstbestimmung". Informell ist das Gegenteil von formell. (lösch den Part gern wenn korrigiert).

    Foodfreak

    05 Jan 08 um 12:13

    Antwort

  2. Hoppala, danke für den Hinweis, ist korrigiert.

    Steve`

    05 Jan 08 um 12:16

    Antwort

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